Hierbei handelt es sich um die Verordnung einer standardisierten Kombination von mindestens drei physiotherapeutischen Leistungen zur Behandlung komplexer Krankheiten. Diese Leistungen werden als Einheit angesehen und sollen durch ebendiese der Bewältigung der Krankheit zugutekommen. Bei dieser Therapieeinheit kann der Therapeut/die Therapeutin selbst wählen, welche Therapieform zur Behandlung genutzt werden soll.